Strahler ein- und ausbauen
Um längere Wartungsarbeiten an Abschirmungen durchzuführen, müssen Sie zunächst den Strahler ausbauen. Nach den Wartungsarbeiten kann der Strahler wieder eingebaut werden. Dies erfordert den direkten Umgang mit dem nicht abgeschirmten Strahler. Im Vorfeld ist unbedingt mit der zuständigen Aufsichtsbehörde zu klären, ob Ihre Umgangsgenehmigung den Umgang mit nicht abgeschirmten Strahlern umfasst. In jedem Fall darf der Ausbau / Einbau nur von autorisierten Personen durchgeführt werden. Die Planung und Überwachung der Arbeiten obliegt dem zuständigen Strahlenschutzbeauftragten.
Herstellnummer zur Nachbestellung
Bei der Nachbestellung müssen Sie unbedingt die Herstellnummer des verwendeten Strahlers angeben, da der neue Strahler mit der ursprünglichen Ausführung übereinstimmen muss. Die Herstellnummer ist auf dem Typenschild der Abschirmung angegeben sowie auf dem Dichtheitszertifikat, das zu jedem Strahler gehört.
Notwendigkeit zum Strahlertausch
Der verwendete radioaktive Strahler ermöglicht im Allgemeinen eine Betriebsdauer zwischen 5 bis 10 Jahren. Eine Erneuerung des Strahlers ist erst dann notwendig, wenn die statistischen Schwankungen des Ausgangsignales unzulässig groß werden und ein Ausgleich durch Erhöhung der Zeitkonstante z. B. aus regelungstechnischen Gründen nicht mehr möglich ist.
Bitte beachten Sie unbedingt die Sicherheitshinweise und Anweisungen in den jeweiligen Betriebsanleitungen!
Informationen dazu finden Sie in den entsprechenden Betriebsanleitungen
- für Punktstrahler Abschirmung LB 74xx, Kapitel 6.5 + 6.6
- für Flanschabschirmung LB 81xx, Kapitel 6.5 + 6.6
- für drehbare Punktstrahler Abschirmungen Typ 100-270, Kapitel 6.5 + 6.6
- für Stabstrahler Abschirmung LB 8300, Kapitel 6.5 + 6.6
- für Strangguss Abschirmungen, Kapitel 5.4 + 4.2.4 + 4.2.5
- für Transportabschirmungen, Kapitel 5